Nur Gewisse Kantone

Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d’Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.

Informationen über den Beruf

Informatinen über den Beruf des Zahnprothetikers/ Zahnprothetikerin: hier

Die Zahnprothetiker sind in den folgenden Kantonen zugelassen:

  • Aargau
  • St. Gallen
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Zürich

Zur Darstellung der Rechte und Pflichten ist hier die entsprechende Zahnprothetiker-Verordnung des Kantons Zürich abrufbar.