Nur Gewisse Kantone
Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d’Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.
Informationen über den Beruf
Informatinen über den Beruf des Zahnprothetikers/ Zahnprothetikerin: hier
Die Zahnprothetiker sind in den folgenden Kantonen zugelassen:
- Aargau
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Zürich
Zur Darstellung der Rechte und Pflichten ist hier die entsprechende Zahnprothetiker-Verordnung des Kantons Zürich abrufbar.