VKZS

VKZS2024-11-04T08:19:43+00:00

VKZS Fortbildung

VKZS Kurs E
Donnerstag, 28. November 2024, Brugg Windisch

Sozialzahnmedizin – Fokus Asylwesen

Parallel-Veranstaltung für Zahnärztinnen und Zahnärzte und für Fachleute von Sozialämtern, Asylwesen, EL-Stellen, Behörden

Donnerstag, 28. November 2024 08:45 bis 17:00 Uhr
Campussaal Kultur + Kongresse
Bahnhofstrasse 6, 5210 Brugg Windisch

VKZS_Fortbildung_kurs_e_20241128_Ausschreibung

VKZS_Fortbildung_kurs_e_20241128_Anmeldeformular

Asylwesen: Status S
(Flüchtende aus der Ukraine)

Der Status S ist ein rückkehrorientierter Status. Das heisst, es wird davon ausgegangen, dass Flüchtende in Ihr Herkunftsland zurückkehren werden. Deshalb sind keine Integrationsmassnahmen vorgesehen. Unterstützt wird einzig der Spracherwerb. Mit dem Status S haben Flüchtende ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der Schweiz und sind damit Asylsuchenden mit Status N gleichgestellt.

Bei Erwachsenen gilt eine Behandlungseinschränkung auf nicht aufschiebbare Massnahmen, für Kinder gilt eine Behandlung nach Sozialhilfekriterien. Alle Behandlungen sind auf den zeitlich limitierten Schutzstatus von einem Jahr auszurichten. Für die Behandlungen verweisen wir auf die Planungs- und Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte: https://kantonszahnaerzte.ch/wp-content/uploads/2018/03/VKZS_Einleitung.pdf .
Nicht aufschiebbare Notfallbehandlungen werden zu Lasten der wirtschaftlichen Asylsozialhilfe übernommen, sofern die betroffene Person Asylsozialhilfe erhält. Weitergehende Zahnbehandlungen werden nur übernommen, wenn vorgängig eine Kostengutsprache durch den Sozialdienst Schutzbedürftige erteilt wurde. Die Möglichkeiten und Grenzen der zahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Asylsozialhilfe müssen klar kommuniziert werden, um Enttäuschungen und Unzufriedenheit zu vermeiden.

Zu beachten: Diese Ausführungen gelten nur für gemeldete Personen die ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen sind und nicht für Selbstzahler.

Die Zuständigkeit für die medizinische und zahnmedizinische Versorgung bestimmt sich nach kantonalem Recht. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich mit der Kantonszahnärztin oder dem Kantonszahnarzt oder mit der zuständigen kantonalen Flüchtlingskoordination Kontakt aufzunehmen

Ziele des VKZS

Name, Zweck

Die Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz bilden die Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS), als Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit dem Zweck

  • der gegenseitigen Information im Aufgabenbereich;
  • der Besprechung und Bearbeitung gemeinsamer Probleme;
  • der Erarbeitung von Vernehmlassungen und Anträgen im Bereich gemeinsamer

Probleme von gesamtschweizerischer Bedeutung zuhanden der
Gesundheitsdirektorenkonferenz, des Eidg. Departementes des Innern,
des Bundesamtes für Gesundheit u.a. Instanzen.

Sitz

Sitz des Vereins ist der Amtsort des jeweiligen Präsidenten bzw. der jeweiligen Präsidentin.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht jedem Kanton und dem Fürstentum Liechtenstein offen, sofern sie durch eine Medizinalperson vertreten sind. Pro Kanton beziehungsweise für das Fürstentum Liechtenstein gibt es jeweils eine Stimme und einen Mitgliederbeitrag. Der Beitritt und der Austritt sind schriftlich zu erklären.
Emeritierte Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen sind Freimitglieder der VKZS mit beratender Stimme.

Organisation

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Jahres- und Mitgliederversammlung

Die Vereinigung führt jährlich eine Jahresversammlung und bei Bedarf zwei- bis dreimal eine Mitgliederversammlung durch. Datum und Ort der Tagung werden zu Beginn des Jahres festgelegt.
Die Versammlungen werden vom Präsidenten / von der Präsidentin oder im Verhinderungsfalle von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Die Jahresversammlung hat insbesondere folgende Kompetenzen:

  • Wahl des Vorstandes;- Beschlussfassung über die Statuten und deren Änderungen;
  • Beschlussfassung über die ihren Mitgliedern von Gesetzes wegen zustehenden oder vom Vorstand überwiesenen Geschäfte, sowie über Gegenstände, deren Behandlung von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beantragt wird;
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Genehmigung von Budget und Rechnung
  • Genehmigung des Spesenreglementes

Vereinsbeschlüsse werden durch das einfache Mehr der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident bzw. die Präsidentin.
Dringliche Geschäfte können auf dem Zirkulationsweg erledigt werden. Antworten innerhalb der Vernehmlassungsfrist gelten als Stimmabgabe.

Vorstand

Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin, dem Aktuar/der Aktuarin, dem Kassier/der Kassierin und und maximum 2 Beisitzern. Die Amtsdauer fällt mit Rechnungs- und Berichtsperiode zusammen. Alle Mitglieder des Vorstandes sind wiederwählbar.

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte der Vereinigung und vollzieht deren Beschlüsse. Rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident bzw. die Präsidentin, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen der VKZS vor.

Der Vorstand beruft eine Mitgliederversammlung ausser Turnus dann ein, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der VKZS verlangt wird.

Aufgaben VKZS

Am 2. Februar 2006 haben sich die zahnärztlichen Vertreter aus 9 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein in Luzern zur Gründung der VKZS versammelt. Die Aufgaben sind in den Statuten umschrieben.

Informationsaustausch im Aufgabenbereich öffentliche Zahnmedizin und gesundheitspolizeiliche AufsichtBearbeitung und Lösung gemeinsamer Problemegemeinsame Erarbeitung von VernehmlassungsantwortenGemeinsame Anträge im Bereich gemeinsamer Probleme von gesamtschweizerischer Bedeutung zuhanden der Gesundheitsdirektorenkonferenz, des Eidg. Departementes des Innern, des Bundesamtes für Gesundheit u.a. Instanzen.Harmonisierung und/oder Koordination der Beratungs-und BeurteilungspraxisZusammenarbeit mit Patientenorganisationen und zahnmedizinischen Berufsverbänden auf gesamtschweizerischer und kantonaler Ebene.

Aktuell

YOUVITA / ZaZa

März 17th, 2023|

Kinder mit Behinderungen haben besondere Bedürfnisse, auch in Bezug auf die Zahngesundheit und den Besuch in der Zahnarztpraxis. Um sie, ihre Betreuer:innen sowie zahnmedizinische Fachpersonen gezielt zu unterstützen, haben YOUVITA, der nationale Branchenverband der [...]

Zahntechnik im Rahmen der sozialen Zahnmedizin

Oktober 17th, 2020|

Zur Planung und Beurteilung der Zahntechnikerkosten im Rahmen der sozialen Zahnmedizin ersetzen ab 15. Oktober 2020 konkrete Anwendungsbeispiele die Konkordanzliste sowie die Kostenangaben in den zahnärztlichen Planungs- und Behandlungsempfehlungen VKZS. Link: https://kantonszahnaerzte.ch/behandlungsempfehlungen/ [...]

Neue Homepage der Kantonszahnärzte

Mai 10th, 2018|

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Homepage. Sie dient allen interessierten Kreisen (Behörden, Zahnärzten, Vertrauenszahnärzten, Patienten etc.) als Informations- und Arbeitsinstrument. Allfällige Kritik, Wünsche oder Bemerkungen bitte an peter.suter@lu.ch.

Go to Top