Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d’Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.
Informationen über den Beruf
Informationen über den Beruf des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin: hier
Der Zahntechniker arbeitet gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, Art.3 b.) nach schriftlicher Verordnung und unter der Verantwortung einer beruflich entsprechend qualifizierten Person)
Aus- und Weiterbildung
Informationen zur Aus- und Weiterbildung des Verbands Zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS:
Nicht zum Tätigkeitsbereich des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin gehören:
- Abdrucknahme
- zahnärztliche Arbeiten in der Mundhöhle der Patienten