Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d’Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft. Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.

Informationen über den Beruf

Informationen über den Beruf des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin: hier
Der Zahntechniker arbeitet gemäss Medizinprodukteverordnung (MepV, Art.3 b.) nach schriftlicher Verordnung und unter der Verantwortung einer beruflich entsprechend qualifizierten Person)

Aus- und Weiterbildung

Informationen zur Aus- und Weiterbildung des Verbands Zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS:

> Berufsbild ZT VZLS

Nicht zum Tätigkeitsbereich des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin gehören:

  • Abdrucknahme
  • zahnärztliche Arbeiten in der Mundhöhle der Patienten